AGBHandel
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Folgende Bedingungen müssen wir zum Vertragsinhalt machen, auch wenn wir bei
allen Geschäften im besten Interesse unserer Kunden handeln. Ein ordnungsgemäßer
Geschäftsablauf erfordert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH
liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die
nachstehend angeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten
durch die erfolgte Auftragserteilung als Bestandteil des Vertrages. Abweichende
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese schriftlich durch uns
anerkannt wurden.
2.Angebote und Auftragsbestätigung
Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart bzw.
schriftlich im Angebot vermerkt, basierend auf der schriftlichen oder mündlichen
Anfrage des Kunden. Wir bemühen uns dennoch die Angebote 12 Wochen nach
Erstellung gültig zu halten, ein rechtlicher Anspruch besteht allerdings nicht, soweit
die Gültigkeit nicht ausdrücklich bestätigt und im Angebot vermerkt. Alle Aufträge,
Abmachungen und mündliche Absprachen müssen von uns schriftlich bestätigt
werden. Die Auftragsübernahme erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen
Selbstbelieferung, sicherer Ankunft der bestellten Ware sowie rechtlicher und
zolltechnischer Möglichkeiten der Einfuhr. Soweit nicht als verbindlich bezeichnet, sind
etwaige Anlagen an das Angebot, wie z.B. Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben
als angenähert anzusehen. In Zusammenhang mit Angeboten, gegebene
Informationen und Empfehlungen, erfolgen nach bestem Wissen und aufgrund der
eigenen Erfahrungen und sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich bestätigt.
3.Lieferungen und Leistungen
Die HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH wird nach Möglichkeit die vereinbarten
oder angegebenen Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs
Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis
zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstands nach Ablauf der Frist ablehnt.
Diese Nachfrist muss mindestens 4 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung
über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der
Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im
Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des
Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz des unmittelbaren Schadens, also
insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren
Schadens. Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Deckungskaufes durch den
Käufer werden grundsätzlich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Käufers
– insbesondere auf Lieferung – sind ausgeschlossen. Unvorhergesehene
Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Force Majeur und Störungen, verursacht durch
hoheitliche Entscheidungen in den Herstellungsländern (z.B. Schließung von
Steinbrüchen) und somit nicht rechtzeitige Selbstlieferung berechtigen uns zur
Hinausschiebung oder Aufhebung der Lieferverpflichtungen. Lieferungen von
unserem Lager durch uns oder durch unseren Erfüllungshilfen, erfolgen frei Lager
oder Baustellen und beinhalten nicht das Abladen der Ware, es sei denn, dass
ausdrücklich Kranentladung vereinbart wurde. Der Käufer muss für ein geeignetes
Entladegerät sorgen. Entstehende Mehrkosten wie Standzeiten, Weitertransport oder
Einlagerung, die durch nicht rechtzeitige Entladung infolge von fehlendem
Entladegerät oder Personal entstehen, trägt der Käufer. Die Baustelle muss sicher
angefahren werden können, Wende und Abfahrtsmöglichkeiten müssen vorhanden
sein. Die Lieferung erfolgt während normalen Geschäftszeiten oder nach
Vereinbarung. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für eventuelle Verspätungen
durch den Frachtführer.
4.Transporte
Alle bei der HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH erworbenen Materialien
verstehen sich ab Lager Ebersbach/Fils. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Ware durch ein externes Transportunternehmen angeliefert wird. Auch dann,
wenn diese sich noch auf dem LKW befindet. Bei Lieferung mit vereinbarter
Kranentladung gilt dies, sobald die Ware abgesetzt worden ist. Beanstandungen
wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
Insbesondere sind Bruch und Diebstahl während des Transportes sowie
Vollständigkeit der Packstücke sofort bei/nach Entladung zu überprüfen und bei
etwaigen Beanstandungen diese dem Frachtführer zu melden und auf dem
Frachtbrief zu vermerken. Beanstandungen bei Verpackung und Menge berechtigen
jedoch nicht zur Annahmeverweigerung der gelieferten Ware. Der Käufer hat in
diesem Fall uns sofort telefonisch zu informieren und ein weiteres Vorgehen mit uns
abzusprechen, welches sogleich schriftlich bestätigt werden muss.
5.Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind rein Netto und die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener
Höhe separat ausgewiesen. Bei Vertragsabschluss mit HARSCH Fliese + Stein
Fachhandel GmbH ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Bruttobetrags
fällig. Eventuell angefragte Frachtkosten oder sonstige Extrakosten erfolgen nach
bestem Wissen ohne Gewähr, insbesondere vorbehaltlich der Richtigkeit der
Entfernungsangaben. Transportpreise werden gem. Auslagen berechnet und
angeboten. Preise in den besonders angefragten Angeboten basieren auf den
Angaben des Kunden über Material, Beschaffenheit und Ausführung. Rechnungen der
HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH sind sofort fällig ohne jeden Abzug zahlbar,
soweit nichts anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt.
Warenabholung bzw. Lieferung ist erst nach Eingang der Restzahlung möglich.
Ergeben sich nach Abschluss eines Liefer- oder Kaufvertrags Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers, so sind wir berechtigt,
Vorauskasse oder Sicherheitsleistung oder die sofortige Begleichung etwa offener
Forderungen zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Zahlungsverzug
bei bestehenden Forderungen, auch teilweise offene Forderungen, aus einem
langfristigen, bestehenden Liefervertrag berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten
und somit eine weitere Lieferung zu stoppen. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum
die die Firma HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH zur Zahlung der
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen
Zentralbank
(EZB)
gemäß
§
1
Absatz
1
des
deutschen
Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes
ist Grundlage der vorstehenden vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen das jenige
Steuermittel der EZB das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für
Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit wir höhere
Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der HARSCH Fliese + Stein
Fachhandel GmbH nachweist, ohne dass einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks
werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des
Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur
dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.Reklamationen
HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH sichert die Lieferung einwandfreier Waren
gemäß Beschreibung in der Auftragsbestätigung, im Rahmen seiner Sorgfaltpflicht,
zu. Für nicht in erster Sortierung gelieferte Ware übernehmen wir keine Gewähr.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängel, Maßgenauigkeit, Falschlieferung
und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der
Ware bzw. vor Einbau schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten
Beanstandungen wird der Verkäufer Fehlmengen nachliefern und im Übrigen unter
Vorbehalt des Ausschusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen
oder dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Wenn der Fehler nicht beseitigt
werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar
sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder
Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche
mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen,
und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund dies gestützt sein mögen (z.B. auch
unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei
den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von HARSCH Fliese +
Stein Fachhandel GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Bei angemeldeten Beanstandungen
ist ein Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitung der gelieferten Ware, auch teilweise,
seitens des Käufers ausgeschlossen, ansonsten verfallen jegliche Verpflichtungen
unsererseits auf Gewährleistung oder Ersatz.
7. Eigenschaften von Naturstein
Unsere Auftragsbestätigung ist für Art und Umfang der Lieferung maßgebend.
Weitergehend gelieferte Bilder oder Muster können keine Zusicherung über
Beschaffenheit, Struktur und Farbe des gelieferten Materials darstellen.
Verschiedenfarbige Einschlüsse in Naturstein und Graniten insbesondere, sind
handelsüblich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt ebenso für leichte
Farbabweichungen, Trübungen, Änderungen, Poren und branchenüblichen
Reparaturen einzelner Stücke durch Steinkitt, Polyesterharz oder ähnlichen
Produkten. Ebenso sind einige Gesteinssorten leicht porös und weisen kleine Löcher
auf, die auch durch sorgfältiges Polieren nicht vermieden werden können. Auch diese
poröse Struktur stellt keinen Reklamationsgrund dar. Der Auftraggeber hat mit
Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen. Bei Fertigarbeiten und
Platten, soweit nicht als kalibrierte Ware bestellt, sind Toleranzen in der Stärke von
bis zu 10% möglich, wobei wir uns aber bemühen, die Toleranzen auf +/- 1mm in
der Stärke bzw. +/- 5mm im Maß zu beschränken. Bei bestimmten Produkten können
nur größere Abweichungen garantiert werden, die wird aber in einem solchen Fall
gesondert im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausweisen. Nicht näher
maßbezeichnete Ausführungsmerkmale wie z.B. „gefast“ werden von uns
handelsüblich angefertigt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den
Kunden in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z.B. aufgrund von Verlegearbeiten sowie sonstiger Leistungen, nachträglich
erwerben. Währen der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz
und vertragsmäßigen Gebrauchs des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist
verpflichtet der HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH alle im Rahmen einer
Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu
erteilen. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht für von uns angefertigte
Zeichnungen, Abbildungen und auch Kostenvoranschläge und Angebote vor. Sie
dürfen nicht an Dritte, ohne unsere Zustimmung, weiter gegeben werden. Weiterhin
behalten wir uns das Recht vor, von angefertigten Produkten Photos zu machen und
diese auf unsere Website als Produktbeispiel oder Referenzhinweis zu veröffentlichen.
Ebenso können wir die Photos in unseren Produktkatalogen oder für
Werbemaßnahmen verwenden.
9.Datenschutz
HARSCH Fliese + Stein Fachhandel GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese
werden selbstverständlich vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben.
10.Rücknahme
Die Rücknahme von gelieferten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei
freiwilliger Rücknahme erfolgt eine Gutschrift nach Abzug von 20% Umschlagkosten
des Warenwerts zuzüglich eventueller Rückholkosten.
11.Ergänzung
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für
Verträge,
die unter Einschluss
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Ulm. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, dies gilt insbesondere für Aufträge mit Kunden, die
ihren Firmensitz im Ausland haben.
Ebersbach 01.01.2012